Beide Berufsausbildungen dauern 3 Jahre und schließen mit dem Fachpraktikerbrief oder Gesellenbrief vor der HWK ab.
Über die Eignung für eine der beiden Ausbildungsangebote entscheidet der Kostenträger i.d.R. bereits zu Beginn der Ausbildung. Die Entscheidung kann aber aufgrund eigener Beobachtung und Empfehlung von Schule Werkstatt in Absprache mit dem Kostenträger auch erst im Verlauf der Ausbildung endgültig getroffen werden.
In der Berufspraxis wird von einem Schreiner ein weitestgehend selbstständiges und strukturiertes Arbeiten erwartet.
Das erworbene Theorie- und Praxiswissen ist hier umfänglich gefordert.
Der Fachpraktiker wird seine Stärken eher in der Praxis zeigen. Er sollte einfachere Arbeitsaufträge -z.Bsp. auch in Kleinserien- nach Anleitung selbstständig durchführen können.
Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte der Lehrpläne zielen auf die unterschiedlichen Anforderungen im Beruf ab und unterscheiden sich für Holzpraktiker/in ↔ Schreiner/in im wesentlichen